Skip to main content

Werbeanrufer dürfen Rufnummer nicht mehr unterdrücken

Nach geltendem deutschem Recht stellt Telefonwerbung ohne Erlaubnis durch den Verbraucher eine unzumutbare Belästigung dar. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), verbietet die Werbung am Telefon ohne Einverständnis in Artikel 7 Abs. 2 Nr. 2. Wer diese Belästigung wissentlich durchführt kann auf Schadenersatz verklagt werden, wenn dem Anrufer Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Aus diesem Grund unterdrücken Telefonwerber ihre Telefonnummer – und genau gegen diese sogenannten Cold Calls will die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen ergreifen. Ein Verbot der Rufnummernunterdrückung sollen Verbrauchen vor den unerwünschten Werbe-Anrufen schützen. Bei Verstößen gegen das Verbot plant die Bundesregierung ein Bußgeld, welches die Unternehmen, die Telefon-Werbung betreiben, zahlen müssen.

Das bisherige Verbot gegen vom Verbraucher unerwünschte Telefonwerbung wird noch nicht von allen Firmen beachtet. Die Werbeanrufe konnten nicht verfolgt werden, da die Unternehmen größtenteils von der Möglichkeit ihre Rufnummer zu unterdrücken Gebrauch machen. Um diese Verstöße in Zukunft gezielter zu verfolgen, will Bundesjustizministerin Zypries das Telekommunikationsgesetz (TKG) erweitern. In dieser Erweiterung wird die Möglichkeiten der durch das Telefon Werbung betreibenden Unternehmen ihre Rufnummern zu uterdrücken einschränken. Diese Einschränkungen sollen die Identifizierung der Anrufer erleichtern. Zusammen mit der Änderung des TKG werden auch Bußgelder bei Verstößen eingeführt, welches die am Telefon Werbenden von anrufen abhalten soll.

Die einzige Art der telefonischen Werbung ist und bleibt die, die der Verbraucher vorher genemigt hat. Wenn also ein Verbraucher ein Auto kauft und dem Verkäufer seine Daten zur Marktanalyse und Zufriedenheitsbefragung überlässt, dann ist ein Anruf rechtlich erlaubt. Wenn er aber nur eine Zeitung abonniert und anschließend Anrufe erhält, bei denen der Anrufer ihm weitere Abonnemnts verkaufen will, dann ist das unzulässige Telefon-Werbung. Um gegen diejenigen vorzugehen, die sich noch immer über das Gesetzt hinwegsetzen, müssen die Verbraucher besser informiert werden. „Wir sind für Transparenz auf dem Telefonmarkt", sagt Dr. Maik Temme, Geschäftsführer von www.servicenummern4you.de, ein Anbieter von Mehrwertdiensten, wie Servicerufnummern, die auf http://servicenummer4you.de/servicerufnummern.php angeboten werden.

Comments

Popular posts from this blog

Neuartiges Hotspot-Verzeichnis für den deutschsprachigen Raum geht online

Drahtlosunterwegs.de bietet Rundumblick auf kostenfreie, aber auch WLAN-Hotspots und gibt die Möglichkeit zur Bewertung – extra iPhone-Version Nürnberg, den 29.1.2008 – Das kostenfreie Hotspot-Verzeichnis drahtlos-unterwegs.de ging am vergangenen Montag mit einer zusätzlichen iPhone-Version online. Das Verzeichnis bietet den Benutzern ohne vorherige Anmeldung die Möglichkeit, selbst Hotspots einzutragen, von anderen Nutzern eingetragene Hotspots zu überarbeiten und diese hinsichtlich verschiedener Merkmale wie zum Beispiel Schnelligkeit des Standortes zu bewerten. Ziel der Seite ist es, ein zentraler Anlaufpunkt für Nutzer, die schnell und einfach kostenpflichtige oder kostenfreie Hotspots im deutschsprachigen Raum suchen, zu sein und die Suche mit Hilfe der integrierten Google Maps-Funktion zu vereinfachen. Wer mit seinem iPhone oder iPod touch unterwegs ist, kann automatisch auf eine speziell für diese Endgeräte gestaltete Version der Seite zurückgreifen, die sich den ...

Einfacher Postversand per Mouseclick: Briefonlineportal am 21.2. gestartet

Unter briefonlineportal.de bietet das Ratinger Unternehmen Mail to Print ab sofort innovative und preiswerte Lösungen für alle gewerblichen Briefversender vom Großunternehmen bis zum Freiberufler. Umfangreiche Betatests vor der Freischaltung der Internetplattform haben die Mail to Print-Kunden davon überzeugt, dass das Portal den Versand von Tagespost deutlich optimiert. Im Bereich adressierter Standardbriefe bietet das Briefonlineportal den attraktiven Preis von 55 Cent (netto) bei einer Briefseite in schwarzweiß – inklusive ausdrucken, falzen, kuvertieren, frankieren und zustellen. Das ergibt – unter Hinzurechnung des Zeitaufwands für Produktion und Auflieferung - eine Ersparnis von rund 50 Prozent pro Standardbrief. Die Produktbreite des Portals reicht vom Standardbrief bis zum Maxibrief. Kein Materialeinkauf, kein Formularlager, keine Poststelle, kein eigenes Druckcenter, keine Schlusszeiten für die Postübergabe: Es gibt viele gute Gründe, das Briefonlineportal zu nu...

Fonic hält den Prepaid Markt auf Trab

Prepaid Discounter Gespräche und SMS Waren es in den letzten Jahren Prepaid Discounter wie Simyo, CallMobile und zuletzt Congstar, die durch immer günstigere Prepaid Tarife auffielen, hat sich Ende letzten Jahres ein neuer Mitspieler aufgemacht den Markt mit Prepaidkarten aufzumischen. Fonic nutzte abgesehen von Tchibo als erster echter Discounter das Handynetz von O2 und brach gleich zum Start die magische Schwelle von zehn Cent. Gemein haben fast alle diese Prepaidkarten Anbieter, dass Gespräche und SMS unabhängig vom genutzten Netz des Anzurufenden zum gleichen Preis angeboten werden. Im Fall von Fonic waren dies 9,9 Cent für jede Gesprächsminute und jede SMS, egal in welches Handynetz diese verschickt wurden oder in welches Handynetz oder Festnetz angerufen wurde. Einige Konkurrenten zogen auch alsbald nach und senken ihre Tarife ebenfalls auf diesen Preis von 9,9 Cent, dies waren zum Beispiel Simyo, die das E-Plus-Netz nutzen und Simply, welche auf das D1-Netz bauen...