Nach geltendem deutschem Recht stellt
Telefonwerbung ohne Erlaubnis durch den Verbraucher eine unzumutbare
Belästigung dar. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
verbietet die Werbung am Telefon ohne Einverständnis in Artikel 7 Abs. 2
Nr. 2. Wer diese Belästigung wissentlich durchführt kann auf
Schadenersatz verklagt werden, wenn dem Anrufer Vorsatz oder
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Aus diesem Grund unterdrücken
Telefonwerber ihre Telefonnummer – und genau gegen diese sogenannten
Cold Calls will die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen ergreifen. Ein
Verbot der Rufnummernunterdrückung sollen Verbrauchen vor den
unerwünschten Werbe-Anrufen schützen. Bei Verstößen gegen das Verbot
plant die Bundesregierung ein Bußgeld, welches die Unternehmen, die
Telefon-Werbung betreiben, zahlen müssen.
Das bisherige Verbot gegen vom Verbraucher unerwünschte Telefonwerbung wird noch nicht von allen Firmen beachtet. Die Werbeanrufe konnten nicht verfolgt werden, da die Unternehmen größtenteils von der Möglichkeit ihre Rufnummer zu unterdrücken Gebrauch machen. Um diese Verstöße in Zukunft gezielter zu verfolgen, will Bundesjustizministerin Zypries das Telekommunikationsgesetz (TKG) erweitern. In dieser Erweiterung wird die Möglichkeiten der durch das Telefon Werbung betreibenden Unternehmen ihre Rufnummern zu uterdrücken einschränken. Diese Einschränkungen sollen die Identifizierung der Anrufer erleichtern. Zusammen mit der Änderung des TKG werden auch Bußgelder bei Verstößen eingeführt, welches die am Telefon Werbenden von anrufen abhalten soll.
Die einzige Art der telefonischen Werbung ist und bleibt die, die der Verbraucher vorher genemigt hat. Wenn also ein Verbraucher ein Auto kauft und dem Verkäufer seine Daten zur Marktanalyse und Zufriedenheitsbefragung überlässt, dann ist ein Anruf rechtlich erlaubt. Wenn er aber nur eine Zeitung abonniert und anschließend Anrufe erhält, bei denen der Anrufer ihm weitere Abonnemnts verkaufen will, dann ist das unzulässige Telefon-Werbung. Um gegen diejenigen vorzugehen, die sich noch immer über das Gesetzt hinwegsetzen, müssen die Verbraucher besser informiert werden. „Wir sind für Transparenz auf dem Telefonmarkt", sagt Dr. Maik Temme, Geschäftsführer von www.servicenummern4you.de, ein Anbieter von Mehrwertdiensten, wie Servicerufnummern, die auf http://servicenummer4you.de/servicerufnummern.php angeboten werden.
Das bisherige Verbot gegen vom Verbraucher unerwünschte Telefonwerbung wird noch nicht von allen Firmen beachtet. Die Werbeanrufe konnten nicht verfolgt werden, da die Unternehmen größtenteils von der Möglichkeit ihre Rufnummer zu unterdrücken Gebrauch machen. Um diese Verstöße in Zukunft gezielter zu verfolgen, will Bundesjustizministerin Zypries das Telekommunikationsgesetz (TKG) erweitern. In dieser Erweiterung wird die Möglichkeiten der durch das Telefon Werbung betreibenden Unternehmen ihre Rufnummern zu uterdrücken einschränken. Diese Einschränkungen sollen die Identifizierung der Anrufer erleichtern. Zusammen mit der Änderung des TKG werden auch Bußgelder bei Verstößen eingeführt, welches die am Telefon Werbenden von anrufen abhalten soll.
Die einzige Art der telefonischen Werbung ist und bleibt die, die der Verbraucher vorher genemigt hat. Wenn also ein Verbraucher ein Auto kauft und dem Verkäufer seine Daten zur Marktanalyse und Zufriedenheitsbefragung überlässt, dann ist ein Anruf rechtlich erlaubt. Wenn er aber nur eine Zeitung abonniert und anschließend Anrufe erhält, bei denen der Anrufer ihm weitere Abonnemnts verkaufen will, dann ist das unzulässige Telefon-Werbung. Um gegen diejenigen vorzugehen, die sich noch immer über das Gesetzt hinwegsetzen, müssen die Verbraucher besser informiert werden. „Wir sind für Transparenz auf dem Telefonmarkt", sagt Dr. Maik Temme, Geschäftsführer von www.servicenummern4you.de, ein Anbieter von Mehrwertdiensten, wie Servicerufnummern, die auf http://servicenummer4you.de/servicerufnummern.php angeboten werden.
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